MIETBEDINGUNGEN

 
 

1 - Vorauszahlung:  es ist angebracht und zu empfehlen, dass die Person, die an einem Mietobjekt interessiert ist, dieses Mietobjekt reserviert. Der Betrag dieser Vorauszahlung entspricht einer Montatsmiete und ist später, bei Vertragsunterschrift, die Kaution oder ein Teil der Kaution.

Bei Vertragsunterschrift müssen folgende Beträge gezahlt werden:

2 – Zahlung der Miete für den nächsten Monat oder Teil des laufenden Monats:. Dieser Betrag muss bei Vertragsunterschrift gezahlt werden.

3 - Mietkaution:Bei Vertragsabschluss muss eine Kaution als Zahlungsgarantie in Höhe einer Monatsmiete hinterlegt werden. Die Kaution darf nicht dazu verwendet werden, die Miete zu bezahlen. Sie wird zurückgezahlt, wenn der Mieter auszieht, vorausgesetzt dass das Objekt in gutem Zustand ist, sonst werden die Kosten für die Instandsetzung von der Kaution abgezogen. Ausserdem werden in der Regel die eventuell noch fälligen Kosten für den Wasser-Strom und Gaskonsum von der Kaution abgezogen. Der Betrag der Kaution für eine unmöblierte Wohnung ist eine Monatsmiete, für eine möblierte Wohnung sind es zwei Monatsmieten.

4 -  Zahlungsgarantien
:
Bankbürgschaft :Dieser Betrag muss vom Mieter auf sein  Konto hinterlegt werden und ist während der Dauer der Miete gesperrt. Die Bankbürgschaft garantiert die Zahlung der Miete sowie die möglichen Schäden, die sich aus Fahrlässigkeit oder Missbrauch durch den Mieter ergeben.  Der Betrag  der Bankbürgschaft entspricht 6 Monatsmieten. Diese Garantie ist beendet und verliert ihre Gültigkeit am letzten Tage des folgenden Monats nach der Beendigung des Mietsvertrages

Oder:

Schreiben der Firma (konsolidiert und bekannt ), in der der Interessent arbeitet. Die Firma bürgt für die Zahlung der Miete und für die anderen Verpflichtungen des Vertrages  wie die möglichen Schäden, die sich aus Fahrlässigkeit oder Missbrauch durch den Mieter ergeben. Diese Garantie ist beendet und verliert ihre Gültigkeit am letzten Tage des folgenden Monats nach der Beendigung des Mietsvertrages.
Die meisten Vermieter ziehen die Bankbürgschaft vor.

Wenn der Mietvertrag auf den Namen einer Firma läuft, muss die Mehrwertsteuer (IVA 16 %) auf den Mietspreis addiert werden


5 -  Maklercourtage: 10% der Jahresmiete + Mehrwertsteuer (IVA), die im Moment der Vertragsunterschrift an die Makleragentur gezahlt werden muss

6 – Vertragsdauer: Langzeit-Verträge (Standartverträge in Spanien) betreffen eine Mietdauer von mindestens einem Jahr, maximum fünf Jahre ( der Mieter verpflichtet sich für ein Jahr, die restlichen vier Jahre verpflichtet sich nur der Vermieter). Der Mieter kann nach dem ersten Pflichtjahr jederzeit kündigen, mit einem Vorbescheid an den Vermieter von  zwei Monaten.
Während der restlichen vier Jahre steigt die Miete jährlich, entsprechend der Inflationsrate (IPC).

Es gibt auch Kurzzeits-Verträge (contrato de temporada ), Mietdauer maximum 11 Monate

7 – Überblick der Kosten für  die Anmietung eines Wohnobjektes  , ( diese Kosten müssen im Moment der Mietvertragsunterschrift  gezahlt werden )  , sowie die nötigen Dokumente erbracht werden :

            Bankbürgschaft zu Gunsten des Vermieters oder Schreiben der Firma
            Kaution
            Monatsmiete des nächsten Monats oder Teil des laufenden Monats
            Maklercourtage

 

Der Mieter muss für die Zahlung des Strom- Gas und Wasserverbrauchs sowie für die Miete  in Spanien über ein Bankkonto verfügen 
Für den Vertrag muss der Personalausweis oder Pass vorgewiesen werden.

       

   
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